Vielfalt braucht Disziplin
Ideen gibt es immer viele. Doch leider sind die Ressourcen in der Regel begrenzt. Deshalb geht es bei der Konzeptentwicklung nicht darum, möglichst viele Ideen zu finden, sondern die richtigen.
Jeder Agenturmensch kennt das Dilemma: kreatives Feuerwerk versus zwingende Argumentation. Trete ich mit vielen schönen bunten Folien beim Kunden auf und demonstriere, wie kreativ wir arbeiten können? Oder muss ich ein paar Träume platzen lassen und eine Maßnahme empfehlen, die wenig sexy, aber dafür effizient und sinnvoll ist?
Wir begegnen dieser Herausforderung mit einem Prozess, der mit kreativer Vielfalt beginnt und in Disziplin mündet. Für die Konzeptentwicklung haben wir ein umfangreiches Werkzeug geschaffen, liebevoll „Pimp Your Pitch“ genannt. In 16 Schritten gelangt man damit vom Start zum Ziel. Mit dabei sind Analyseinstrumente wie eine SWOT-Analyse, Zielgruppendefinitionen oder Planspiele zur Ideenentwicklung. Je nach Anforderung spielen wir den ganzen Prozess durch oder suchen uns Elemente heraus.
Hier ist Vielfalt gefragt und wir sind, keine Frage, eine sehr bunt besetzte Agentur. Wir haben Kollegen, die bei Nordsee-Restaurants gekellnert haben, und andere, die an der Börse spekulieren. Es gibt Motorradfahrer, Comicfans, Technikfreaks und Hobbyköche. So können wir immer ein buntes Team zusammenstellen.
Konzeptionelle Disziplin ist vor allem in der Zusammenfassung der Ideen und Ergebnisse sowie in der Fertigstellung der Präsentation gefragt. Hier muss jeder Gedanke konsequent zu Ende geführt werden. Das ist schmerzhaft, wenn an sich gute Ideen nicht mehr passen. Doch ein Konzept muss zwingend schlüssig sein: Weil das die Ausgangslage ist, empfehlen wir Ihnen dies und so sieht die Maßnahme dazu aus. Nur so kann man das Dilemma des Agenturmenschen lösen.




3 Responses
Hoffentlich hilft dieser Artikel, diese Masse an Datenschutzpannen zu vermeiden: http://www.projekt-datenschutz.de
Inwiefern betrifft das denn Dienste, die Presseverteiler zur Verfügung stellen? Das müsste dann doch unter das Listenprinzip fallen, auch wenn hier der Arbeitsgeber vermerkt ist? Darf ich diese Listen weiterhin mit persönlichen Informationen (z.B.”Uschis Labrador Fiete hat am 24.05. Geburtstag) ergänzen?
Gute Frage. Presseverteiler fallen unter das Listenprinzip, sofern sie sich auf die angesprochenen Angaben beschränken. Nun beschickt man Journalisten heute in der Regel ja nicht mehr per Post sondern man ruft sie an oder versendet Mails – und dafür braucht man eigentlich die wirksam erteilte Einwilligung. In der Praxis sieht es vermutlich in den meisten Fällen so aus, dass Journalisten maximal darum bitten, aus dem Verteiler genommen zu werden, wenn man sie auf ihren geschäftlichen Adressdaten kontaktiert. Schließlich leben Journalisten davon, Informationen zu bekommen. Im Zweifelsfall kann man sich darauf aber natürlich nicht berufen. Und es gibt z.B. Redaktionen, die sich den direkten Kontakt mit ihren Redakteuren verbitten und auf allgemeine Mailadressen verweisen. Solche Gebote muss man befolgen, wenn man sich keinen Ärger einhandeln will. Auch von privaten Kontaktdaten sollte man unbedingt die Finger lassen. Das klingt komisch, aber wenn es sich um Freiberufler handelt, kann man u.U. nicht immer sauber zwischen geschäftlicher und privater Adresse trennen ist. Da ist Vorsicht geboten.
Was den Hundegeburtstag angeht: Wenn man solch persönliche Informationen hat, hat man zu der Person wohl schon einen guten Kontakt aufgebaut und dann macht es ihr sicherlich nichts aus, wenn man zum Hundegeburtstag eine Grußkarte schickt. Schließlich geht es nicht immer nur um das rein berufliche, sondern man ist und bleibt schließlich auch noch ein Mensch. Nutzt man diese Information dagegen, um seinem Kunden dem Hundefutterhersteller die Möglichkeit zu geben, seine Produkte zu bewerben, hat das mit dem persönlichen Kontakt von Mensch zu Mensch nichts mehr zu tun und ist damit nicht zulässig.