3 Responses

Torben sagt:

Hoffentlich hilft dieser Artikel, diese Masse an Datenschutzpannen zu vermeiden: http://www.projekt-datenschutz.de

Elfriede Bär sagt:

Inwiefern betrifft das denn Dienste, die Presseverteiler zur Verfügung stellen? Das müsste dann doch unter das Listenprinzip fallen, auch wenn hier der Arbeitsgeber vermerkt ist? Darf ich diese Listen weiterhin mit persönlichen Informationen (z.B.”Uschis Labrador Fiete hat am 24.05. Geburtstag) ergänzen?

Anke sagt:

Gute Frage. Presseverteiler fallen unter das Listenprinzip, sofern sie sich auf die angesprochenen Angaben beschränken. Nun beschickt man Journalisten heute in der Regel ja nicht mehr per Post sondern man ruft sie an oder versendet Mails – und dafür braucht man eigentlich die wirksam erteilte Einwilligung. In der Praxis sieht es vermutlich in den meisten Fällen so aus, dass Journalisten maximal darum bitten, aus dem Verteiler genommen zu werden, wenn man sie auf ihren geschäftlichen Adressdaten kontaktiert. Schließlich leben Journalisten davon, Informationen zu bekommen. Im Zweifelsfall kann man sich darauf aber natürlich nicht berufen. Und es gibt z.B. Redaktionen, die sich den direkten Kontakt mit ihren Redakteuren verbitten und auf allgemeine Mailadressen verweisen. Solche Gebote muss man befolgen, wenn man sich keinen Ärger einhandeln will. Auch von privaten Kontaktdaten sollte man unbedingt die Finger lassen. Das klingt komisch, aber wenn es sich um Freiberufler handelt, kann man u.U. nicht immer sauber zwischen geschäftlicher und privater Adresse trennen ist. Da ist Vorsicht geboten.

Was den Hundegeburtstag angeht: Wenn man solch persönliche Informationen hat, hat man zu der Person wohl schon einen guten Kontakt aufgebaut und dann macht es ihr sicherlich nichts aus, wenn man zum Hundegeburtstag eine Grußkarte schickt. Schließlich geht es nicht immer nur um das rein berufliche, sondern man ist und bleibt schließlich auch noch ein Mensch. Nutzt man diese Information dagegen, um seinem Kunden dem Hundefutterhersteller die Möglichkeit zu geben, seine Produkte zu bewerben, hat das mit dem persönlichen Kontakt von Mensch zu Mensch nichts mehr zu tun und ist damit nicht zulässig.

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